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Mietvertrag für das Ferienhaus "Haus Chaly" Die von Ihnen erhobenen Daten werden ausschließlich für unsere Geschäftsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. § 1 - Mietobjekt: möbliertes Ferienhaus in Ihrhove, bestehend aus 5 Zimmern, Küche, 2 Bädern mit WC und Wirtschaftsraum. § 2 - Mietzeit: nach Absprache. § 3 - Mietpreis: Die angegebenen Mietpreise verstehen sich incl. MwSt. Für Endreinigung, Strom, Gas, Wasser, Benutzung von Bettwäsche und Handtüchern berechnen wir eine Nebenkostenpauschale von 50,00 . § 4 - Bezahlung, Fristen, Rücktritt vom Vertrag: Überweisung nach Rechnungserhalt spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn. Der unterschriebene Mietvertrag stellt die schriftliche Buchungsbestätigung dar und ist rechtsverbindlich. Bei telefonischen Reservierungen gibt der Vermieter 14 Tage feste Option bis zum Erhalt des Mietvertrags und der Zahlung. Nach diesem Termin erlischt die Reservierung automatisch. Die Zahlung ist ohne nochmalige Aufforderung spätestens 4 Wochen vor Beginn der Mietzeit fällig. Wird diese Zahlung nicht fristgemäß geleistet (Valutastellung ist spät. 4 Wochen vor Beginn des Anreisedatums des Mieters), gilt dies (seitens des Mieters) als Rücktritt vom Vertrag. Der gebuchte Termin wird dann innerhalb 2 Werktagen wieder zur freien Verfügung gestellt. Wir bitten im voraus um Beachtung dieser Fristen! § 5 - Bezahlung bei einer kurzfristigen Anmietung: Bei einer Buchung unter 14 Tagen vor Beginn der Mietzeit ist der volle Mietpreis sofort nach Erhalt des Mietvertrages zu überweisen (Valutastellung ist 5 Tage nach Erhalt des Mietvertrages). Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers (Mieters). Ist dieses zeitlich nicht mehr möglich, so ist der Mietpreis bei der Anreise bar zu entrichten. § 6 - Rücktritt vom Vertrag seitens des Mieters: Sollte der Mieter von seiner Buchung zurücktreten müssen, so ist ein Rücktritt vom Vertrag nur schriftlich möglich. Der Vermieter wird sich auf Wunsch des Mieters nur im schriftlichen Auftrag um einen adäquaten Nachmieter bemühen. Sollte der Mieter selbst einen adäquaten Nachmieter stellen, so ist eine Umschreibung der Buchung und die Ausstellung eines neuen Mietvertrages erforderlich, die nur vom Vermieter vorgenommen werden kann. In beiden positiven Fällen wird dann die Höhe der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten auf 50 EUR Bearbeitungsgebühr begrenzt. Wird für den stornierten Zeitraum kein adäquater Nachmieter gefunden, so ist der Mietpreis durch den Mieter, bzw. eine Rückerstattung durch den Vermieter bei bereits geleisteter Zahlung wie folgt zu leisten: Ersatzanspruch des Vermieters bei einem Rücktritt Stornierung bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises Stornierung bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises Stornierung unter 14 Tagen vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises. § 7 - Versicherung: Bei Beeinträchtigung des Mietobjekts durch höhere Gewalt (Sturm, Wasser, Feuer o. ä.) haftet der Vermieter nicht. Wird der Vermieter durch höhere Gewalt an der Vermittlungstätigkeit gehindert oder verhindern andere Gründe, die ebenfalls nicht vom Vermieter zu vertreten sind, die Vermietung, so wird dem Mieter das Angebot unterbreitet die Reservierung rückgängig zu machen. In diesem Fall erhält der Mieter den geleisteten Mietpreis in voller Höhe bzw. bei Beeinträchtigung des Urlaubs anteilig zurück und verzichtet auf weitere Ansprüche. § 8 - Haftung: Der Mieter haftet für die Schäden, die er und/oder die ihn begleitenden Personen bzw. Besucher im oder am Haus des Vermieters verursachen. Der Vermieter haftet nicht für Vorkommnisse, für die der Mieter selbst zuständig ist und/oder für die den Mieter begleitenden Personen verantwortlich sind. Der Vermieter haftet nicht für Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Mitobjektes eintreten. § 9 - An- und Abreise: Die Abreise muss aus organisatorischen Gründen bis ca. 11 Uhr erfolgt sein. Die Anreise ist aus organisatorischen Gründen nicht vor ca. 16 Uhr möglich. Ausnahmen nur nach vorheriger Absprache möglich. Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort. § 10 - Personenzahl, Haustiere: Die Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Der Vermieter ist berechtigt, alle nicht im Mietvertrag aufgeführten Personen oder Haustiere unverzüglich abzuweisen. Weitere notwendige Regressansprüche, die sich aus einem regelwidrigen Verhalten des Mieters ergeben, bleiben dem Vermieter vorbehalten. § 11 - Sachschäden, Gewährleistung, Mängelanzeigen: Der Mieter ist verpflichtet, das Haus und die gesamte Einrichtung sehr sorgfältig zu behandeln bzw. seine Mitbewohner darauf aufmerksam zu machen. Zuwiderhandlungen gegen diese Mietbedingungen haben u.a. - je nach Verstoß - die sofortige Räumung des Mietobjektes zur Folge. Weitere Regressansprüche bleiben dem Vermieter vorbehalten. Während der Mietzeit entstandene Schäden und/oder Beanstandungen, die schon bei Antritt der Mietzeit festgestellt werden, sind unmittelbar zu melden. Wir werden dann u.U. umgehend für Abhilfe sorgen. § 12 - Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag gilt der Ort des Mietobjektes als Gerichtsstand. Wichtig: Der vorliegende Vertrag tritt erst in Kraft, wenn dieser unterzeichnet im Besitz des Vermieters ist und die vereinbarten Zahlungen geleistet worden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der Vermieter das Recht, das Mietobjekt ohne weitere Ankündigung und ohne gegenüber dem Mieter ersatzpflichtig zu werden, anderweitig zu vermieten. |